Zeichen & Sicherheitstipps
Tipps für Ihre Sicherheit
Der Finowkanal, die HOW und die Werbelliner Gewässer ab km 2.73 sind Bundeswasserstraßen. Das Verhalten im Bootsverkehr ist durch entsprechende Gesetze geregelt.
Für Wasserwanderer sind folgende Regelungen wichtig:
- Alle Kleinfahrzeuge (Sportboote) müssen Fahrgastschiffen und anderen großen Fahrzeugen ausweichen. Motorisierte Sportboote müssen nicht motorisierten Sportbooten ausweichen, sofern es die Wassertiefe zulässt.
- Auch auf dem Wasser gilt die gesetzliche Promillegrenze.
- Das Überfahren von Wehren ist strikt verboten.
- Zwischen Ruhlsdorf und Liepe sowie in Eichhorst und Rosenbeck befinden sich Schleusen. Für die Schleusen am Finowkanal werden die Schleusungen durch Bedienungspersonal durchgeführt. Informationen zu den Bedienzeiten finden Sie unter: Schleusen
- Die Schleusen in Rosenbeck und Eichhorst am Werbellinkanal sind vollautomatisiert. Die Befahrung wird durch Anzeigetafeln und Signalanlagen geregelt.
- Fahrplanmäßige Fahrgastschiffe, Arbeitsschiffe des WSA und andere Großfahrzeuge haben an den Schleusen Vorrang vor Sportbooten.
- Kanus können an den Schleusen geschleust werden. Für Stand Up Paddelboards gilt Befahrungsverbot.